Arbeitsplätze

Beschäftigte können an ihren Arbeitsplätzen lauten Geräuschen und Vibrationen ausgesetzt sein. In diesem Fall sind alle Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu ermitteln und zu beurteilen. Grundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz sowie die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.

 

Die Expositionen am Arbeitsplatz gegenüber Geräuschen sind zu ermitteln  (DIN EN ISO 9612 und DIN 45645 Teil 2) und zu bewerten.

 

Bei Notwendigkeit müssen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Lärmexposition realisiert werden (technische Schallschutzmaßnahmen und/oder Verwenden von Gehörschutz).