Gewerbe & Industrie

Gewerbebetriebe und Industrieanlagen erzeugen durch Aggregate und Betriebsvorgänge im Freien (Ventilatoren oder Rückkühler oder Entladen eines LKW …), durch die Hallenabstrahlung (Hallendach oder Fensterbänder …) oder durch den betriebsinternen Verkehr (LKW-Transporte oder Parkplätze) Geräuschemissionen.

 

In einer Geräuschimmissionsprognose nach der TA Lärm wird nachgewiesen, dass durch die Betriebsabläufe der Schutzanspruch der benachbarten Wohnnutzungen gewährleistet wird.

Berücksichtigt werden:

  • der Regelfall und die Besonderheiten des Anlagenbetriebes (z.B. Seehafenumschlagsanlagen),
  • das Auftreten seltener Ereignisse,
  • die vorhandene Geräuschsituation in der Nachbarschaft,
  • der Schutzanspruch der Nachbarschaft (z.B. urbane Gebiete),
  • die Entwicklung des Umfeldes in der Vergangenheit (z.B. Gemengelagen).
  • der anlagenbezogene Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.

 

Liegt das Betriebsgelände in einem Bebauungsplan, für den eine Geräuschkontingentierung nach der DIN 45691 besteht, gelten besondere Anforderungen. In einer Geräuschimmissionsprognose wird nachgewiesen, dass diese Anforderungen eingehalten werden.

 

Geräuschmessungen werden nach der Inbetriebnahme einer Anlage, zur Überwachung oder bei einer Beschwerde nach einer Beauflagung gemäß §§ 26, 28 BImSchG durchgeführt. Diese Messungen dürfen nur bekannt gegebene Stellen nach § 29b BImSchG durchführen.