Stadt- & Bauleitplanung

Die Bauleitplanung für Wohnnutzungen hat das Ziel ein gebietsspezifisches “Ruheniveau“ zu gewährleisten. Geräuschimmissionen aus benachbarten Verkehrswegen, gewerblichen Nutzungen, Sportanlagen oder Freizeiteinrichtungen werden nach der DIN 18005 prognostiziert und beurteilt.

Bei Konflikten werden gemeinsam mit dem Stadtplaner Lösungen erarbeitet.

 

Sofern passiver Schallschutz erforderlich wird, werden die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen ermittelt. Sie ergeben sich aus dem maßgeblichen Außenlärmpegel nach der DIN 4109.

Er bildet die Grundlage für die Festsetzung von Lärmpegelbereichen in der Planzeichnung.

 

Für die textliche Festsetzungen eines Bebauungsplanes werden Vorschläge unterbreitet.

 

Die Bauleitplanung für gewerbliche / industrielle Nutzungen gewährleistet, dass die Geräuschemissionen aus den Flächen eines Plangebietes nicht zu schädlichen Umwelteinwirkungen in der Nachbarschaft führen. In einem Bebauungsplan können die zulässigen Geräuschemissionen begrenzt werden (Geräuschkontingentierung nach DIN 45691).

 

Für einen B-Plan wird auch geprüft, welche Auswirkungen der erzeugte Verkehr in den angrenzenden Straßen auf die Nachbarschaft hat.