Leistungen

Das Ermitteln der Geräuschimmissionen für die Wohnnachbarschaft und an Arbeitsplätzen erfolgt durch Prognosen und Messungen.

Das Beurteilen der Geräuschimmissionen wird nach den spezifischen Vorschriften für technische Anlagen, Bebauungspläne, Verkehrswege, Sportanlagen, Freizeiteinrichtungen, Baustellen oder Arbeitsplätze durchgeführt.

 

In Schallprognosen wird der Nachweis geführt, dass die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zum Schutz der Nachbarschaft durch ein geplantes Vorhaben eingehalten werden.

 

In Schallmessungen wird die Geräuschsituation für Wohnnutzungen oder an Arbeitsplätzen messtechnisch ermittelt. Schallmessungen werden auch zur Ermittlung von Emissionswerten für Aggregate oder Betriebsvorgänge durchgefürt.

 

Behördliche Messungen nach §§ 26 und 28 BImSchG dürfen nur durch bekannt gegebene Stellen nach § 29b BImSchG durchgeführt werden. Eine Bekanntgabe als Stelle nach § 29b BImSchG besteht nicht, sie wird derzeit beantragt.