Sport & Freizeit

Sportanlagen (Fußball- und Tennisplätze oder Motocross- und Speedway-Bahnen …) oder Schießplätze werden im Training und bei Wettkämpfen durch Vereine genutzt. Trainiert wird in der Woche in den Abendstunden und an Wochenenden. Wettkämpfe (z.B. Fußball-Punktspiele für Kinder- und Jugendmannschaften) finden am Wochenende statt.

 

Die Geräuschimmissionen für Sportanlagen werden nach Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) ermittelt und beurteilt. Hierbei werden die Besonderheiten der Sportanlagen (Nutzung durch den Schulsport oder herausragendes öffentliches Interesse …) berücksichtigt.

Für Schießplätze werden die Ermittlungen nach der VDI 3745 durchgeführt.

 

Freizeitanlagen (Open Air-Bühnen oder Rummelplätze oder Skateboardanlagen oder Erlebnisbäder …) werden häufig zu Zeiten genutzt, in denen das Ruhebedürfnis der Bevölkerung hoch ist. Einige Anlagen werden selten genutzt.

 

Die Freizeitlärmrichtlinien der Länder bilden die Grundlage für das Ermitteln und Beurteilen der Geräuschimmissionen. Sie berücksichtigen die Besonderheiten in der Nutzung von Freizeitanlagen.