Baustellen

Bauarbeiten sind zeitlich begrenzt. Es besteht ein öffentliches Interesse, dass sie schnell durchgeführt und beendet werden.

 

Arbeiten mit sehr hohen Schallemissionen (Rammen oder Abbruch eines Gebäudes …) führen häufig zu erheblichen Belästigungen in der Nachbarschaft. Die Ausführungsorte der lauten Arbeiten ändern sich mit dem Baufortschritt.

 

In Geräuschimmissionsprognosen werden die schalltechnischen Auswirkungen von Baumaßnahmen nach der AVV Baulärm ermittelt und beurteilt.

Maßnahmen zur Geräuschminderung werden geprüft (z.B. geräuscharme Arbeitsverfahren). Eingesetzte Maschinen sollten die Anforderungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) erfüllen.

 

Die Während der Baumaßnahmen können Geräuschmessungen zur Ermittlung der Geräuschimmissionen an benachbarten Wohnnutzungen durchgeführt werden.